Ausgangslage

Übersicht der Erdgeschosswohnungen

Der Stockwerkeigentümer der Einheit 1 möchte einen Pool im nordwestlichen Teil der Parzelle erstellen. Dadurch wäre auch die Lärmbeeinträchtigung für die restlichen Eigentümer minimiert, da die Balkone auf die gegenüberliegende Seite ragen.
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht aus einem Einfamilienhaus mit zehn Einheiten. Die Tiefgarage mit 15 Parkplätzen ist zu einem Teil unter dem Gebäude.

Abklärungen

Gemäss dem Architekten des Mehrfamilienhauses, erlaubt die Deckentragfähigkeit der Tiefgarage ein entsprechender Pool darauf. Ebenso würde ein Baugesuch durch die Gemeinde mit grosser Wahrscheinlichkeit gutgeheissen. Im Stockwerkeigentum legt jedoch das Reglement jeder Gemeinschaft die grundlegenden Regeln fest.
Im Reglement ist die jeweilige Umgebung der EG Wohnungen als ausschliessliche Benützung zugewiesener Teil definiert. Das heisst, dass die Umgebung aller Stockwerkeigentümer gehört, jedoch nur die direkt angrenzenden Eigentümer die Umgebung benutzen dürfen.
Des Weiteren ist festgehalten, dass keine baulichen Änderungen vorgenommen werden dürfen. Es sei denn, die angrenzenden Eigentümer stimmen zu, sowie man das qualifizierte Mehr der Gemeinschaft erhält.

Ausschnitt des Reglementes

Vorgehen

Der Stockwerkeigentümer der Einheit 1 kann einen Antrag an die ordentliche Eigentümerversammlung stellen oder per Zirkularbeschluss das OK aller Miteigentümer einholen. Dies ist ebenfalls im Reglement geregelt. Teilweise sind Reglemente vorhanden, in denen ein Zirkularbeschluss lediglich mit einem qualifizierten Mehr ausreicht.

Fazit

Der Eigentümer der Einheit 1 wählte den Weg des Zirkularbeschlusses. Der Eigentümer direkt oberhalb, sprach sich als einziger dagegen aus. Aufgrund dessen, galt der Antrag als abgelehnt. An einer ordentlichen Versammlung könnte der Antrag gutgeheissen werden. Jedoch steht im Reglement geschrieben, dass sich die direkt angrenzenden Eigentümer dafür aussprechen müssen. Gesetzlich ist der Begriff «angrenzend» nicht definiert. Ist dies nicht näher erläutert, muss man davon ausgehen, dass dies gegenüber, sowie oberhalb der Einheit 1 gemeint ist. Deshalb würde auch das Traktandum mit dieser Ausgangslage an einer ordentlichen Versammlung abgelehnt werden.

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